2. Es sei festzustellen, dass gegen die Betreibung Nr. B.________ vom 11. Juni 2025 wegen fehlendem Rechtsvorschlag die Fortsetzung innert Frist verlangt werden kann. 3. Der Schuldnerin seien eine Busse von CHF 1'500.00 sowie sämtliche Gebühren und Auslagen aufzuerlegen. 3. In der Beschwerdeantwort vom 2. Juli 2025 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3). 4. Die Schuldnerin stellte in ihrer Vernehmlassung vom 9. Juli 2025 Antrag auf Abweisung der Beschwerde (act. 4). Erwägungen