3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Juni 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und beantragte, die Verfügung des Betreibungsamtes Baar vom 10. Juni 2025 sei aufzuheben und es sei anzuordnen, dass die Betreibung Nr. C.________ nicht gegenüber Dritten bekannt gemacht werde (act. 1). 4. Die Akten des Betreibungsamtes wurden beigezogen. Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt. Erwägungen