Unmittelbar am darauffolgenden Werktag habe er den Rechtsvorschlag persönlich beim Betreibungsamt Zug [recte: Cham] eingereicht. Das Fristversäumnis habe somit nicht auf Nachlässigkeit beruht, sondern auf einem unverschuldeten, ausserordentlichen familiären Ereignis in Verbindung mit unvorhergesehenen Reiseverzögerungen. 3. Auf die Einholung einer Vernehmlassung wurde verzichtet.