2. Mit Eingabe vom 24. Juni 2025 ersuchte der Gesuchsteller bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist. Zur Begründung machte er geltend, am Wochenende vom 14. und 15. Juni 2025 habe er sich aufgrund einer akuten familiären Krise in B.________ aufgehalten, wo seine Tochter mit ihrer Mutter lebe. Er sei geschieden und sei kurzfristig gezwungen gewesen, persönlich vor Ort zu sein, um seine Tochter in einer schwierigen Phase zu unterstützen. Die Situation sei emotional belastend und unvorhersehbar gewesen.