1. Am 6. Juni 2025 stellte das Betreibungsamt Cham A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) auf entsprechendes Begehren der C.________ (nachfolgend: Betreibungsgläubigerin) den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. D.________ über CHF 5'218.69 nebst Zins zu. Dagegen erhob der Gesuchsteller am 17. Juni 2025 Rechtsvorschlag. Mit Verfügung vom gleichen Tag wies das Betreibungsamt Cham den Rechtsvorschlag als verspätet zurück und wies den Gesuchsteller auf die Möglichkeit eines Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist hin.