4.2 Wie den Akten zu entnehmen ist, hat das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl in einem parallelen Betreibungsverfahren der Post zur Zustellung an der Domiziladresse "c/o H.________ übergeben (act. 3 S. 2, act. 3/12). Trotz mehrerer Zustellversuche konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden (vgl. act. 3 S. 2, act. 3/3). Aus dem Handelsregister des Kantons Zug war ersichtlich, dass das Einzelunternehmen H.________ an der Domiziladresse bereits am 1. März 2022 im Handelsregister gelöscht worden war (vgl. act. 3/13). Abklärungen des Betreibungsamtes ergaben, dass der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin, F.________, an der G._____