Eine Publikationszustellung sei somit unzulässig und stelle eine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar. Die Konkursandrohung beruhe auf einem nicht ordnungsgemäss eingeleiteten Verfahren und sei nichtig bzw. aufzuheben (vgl. act. 1). 2. Nichtig ist die fehlerhafte Zustellung des Zahlungsbefehls, von welcher der Schuldner keine Kenntnis erhält. Ist also der Zahlungsbefehl infolge fehlerhafter Zustellung nicht in die Hände Seite 3/5