1 S. 2, act. 3/3-5). Mit Schreiben vom 10. März 2025 teilte das Betreibungsamt Gersau mit, dass die Zustell- und Vollzugsversuche vor Ort erfolglos geblieben seien. Der Geschäftsführer der Beschwerdeführerin sei an seinem Wohnort und auch sonst nicht anzutreffen gewesen (act. 3/6). Am tt.mm.2025 publizierte das Betreibungsamt den Zahlungsbefehl im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB; act. 3/7).