1. Das Gesuch um Wiederherstellung der Frist zur Forderungsanmeldung wird abgewiesen. 2. Die Entscheidgebühr für das vorliegende Verfahren von CHF 1'000.00 wird der Gesuchstellerin auferlegt. 3. Die Gesuchstellerin hat die Gesuchsgegnerin für das vorliegende Verfahren mit CHF 1'500.00 (inkl. MWST) zu entschädigen.