Die Gesuchstellerin hat mit separater Eingabe vom 16. Juni 2025 ihre Forderung beim Sachwalter im Nachlassstundungsverfahren angemeldet (vgl. act. 1 Rz 10, act. 1/6). Damit hat sie gleichzeitig mit dem Gesuch um Wiederherstellung die versäumte Rechtshandlung nachgeholt.