6. Die D.________ AG (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) stellte in der Gesuchsantwort vom 30. Juni 2025 ebenfalls Antrag auf Abweisung des Gesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin (act. 4). Am gleichen Tag ergänzte sie ihre Eingabe (act. 6). 7. Die Gesuchstellerin hielt in ihrer Stellungnahme vom 14. Juli 2025 zur Gesuchsantwort und zum Ergänzungsschreiben der Gesuchsgegnerin vom 30. Juni 2025 sowie zur Vernehmlassung der Sachwalter vom 27. Juni 2025 an ihrem Gesuch fest (act. 8). Am 30. Juli 2025 reichte sie weitere Unterlagen ein (act. 11).