4. Mit Eingabe vom 16. Juni 2025 stellte die A.________, Russland (nachfolgend: Gesuchstellerin), bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein Gesuch um Wiederherstellung einer Frist nach Art. 33 Abs. 4 SchKG und stellte folgenden Antrag (act. 1): Es sei die Frist zur Anmeldung einer Forderung im Nachlassverfahren der D.________ AG, D.________, gemäss Schuldenruf vom 29. Januar 2024 wiederherzustellen. 5. Die beiden Sachwalter im Nachlassstundungsverfahren beantragten in der freigestellten Vernehmlassung vom 27. Juni 2025 die Abweisung des Gesuchs (act. 3).