2. Mit Entscheid vom 29. August 2023 gewährte die Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug der D.________ AG eine provisorische Nachlassstundung bis zum 29. Dezember 2023. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2023 bewilligte die Einzelrichterin die definitive Nachlassstundung bis zum 29. Juni 2024 und verlängerte diese zuletzt mit Entscheid vom 2. Juli 2025 bis zum 29. Dezember 2025. 3. Am 29. Januar 2024 erfolgte der Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB, wobei die Gläubiger aufgefordert wurden, ihre Forderungen unter Beilage der Beweismittel beim Sachwalter bis zum 29. Februar 2024 schriftlich anzumelden.