1. Am 24. Mai 2023 stellte die D.________ AG bei der Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug ein Gesuch um Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung. Mit Entscheid vom 7. Juni 2023 wies die Einzelrichterin das Gesuch ab und eröffnete über die D.________ AG den Konkurs (Verfahren EN 2023 3). Die von der D.________ AG dagegen erhobene Beschwerde hiess das Obergericht Zug mit Urteil vom 22. August 2023 gut und wies die Sache im Sinne der Erwägungen zur Bewilligung der provisorischen Nachlassstundung und zur Durchführung des Nachlassverfahrens an die Vorinstanz zurück (Verfahren BZ 2023 62).