2 und 5/14). Das Obergericht nahm das Schreiben als Beschwerde entgegen (act. 1). Seite 3/5 7. Mit Verfügung vom 17. Juni 2025 erkannte der Abteilungspräsident der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 3). 8. In der Beschwerdeantwort vom 8. September 2025 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 5). 9. Dazu nahm die Beschwerdeführerin am 25. September 2025 Stellung (act. 7). Erwägungen