3. Am 30. Dezember 2024 stellte das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. D.________ aus. Der Zahlungsbefehl wurde dem Schuldner am 6. Januar 2025 zugestellt. Mit Schreiben vom 13. Januar 2025 erhob der Schuldner Rechtsvorschlag (act. 5/4). Gleichentags wurde der Beschwerdeführerin das Gläubigerdoppel des Zahlungsbefehls mit der Kostenrechnung für den Zahlungsbefehl und die Zustellkosten über CHF 449.60 zugestellt (act. 5/5).