1. Am 17. Dezember 2024 erliess der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug auf Gesuch der A.________, Zypern (nachfolgend: Beschwerdeführerin bzw. Gläubigerin), einen Arrestbefehl gegen C.________, Zug (nachfolgend: Schuldner). Als Lead-Betreibungsamt wurde das Betreibungsamt Zug bestimmt (act. 5/1; Verfahren EA 2024 73). 2. Mit Eingabe vom 27. Dezember 2024 ersuchte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug um Ausstellung eines Zahlungsbefehls gegen den Schuldner "zum Zwecke der Arrestprosequierung" (act. 5/2).