Dass in den beiden Betreibungsprotokollen die Wegentschädigung auf den 14. Februar 2023 datiert wurde (vgl. act. 25/3), lässt sich nach den Angaben des Betreibungsamtes damit erklären, dass in den Betreibungsprotokollen das Datum angegeben wurde, an dem die Kosten in der Fachanwendung BEA.Net protokolliert wurden, und nicht dasjenige, an dem die Kosten tatsächlich entstanden sind (vgl. act. 25). Die beiden Wegentschädigungen beziehen sich demnach auf die Verrichtung vom 1. Februar 2023, als der Vollzugsbeamte beim Beschwerdeführer zuhause in F.________ Möbel pfändete bzw. dieselben infolge Minderwerts aus der Pfändung ausschied.