1.3 Aus den soeben zitierten Ausführungen des Betreibungsamtes geht hervor, dass die Pfändung am 25. Januar 2023 im Amtslokal des Betreibungsamtes vollzogen und zusätzlich am 1. Februar 2023 beim Schuldner zuhause ein Pfändungsprotokoll erstellt wurde. Dies wird mit dem eingereichten Protokoll des Pfändungsvollzugs vom 25. Januar 2023 (act. 25/2) und Seite 4/5