1.2 Zur Frage, an welchem Datum die Verrichtung, für die das Amt eine Wegentschädigung verlange, tatsächlich vorgenommen wurde, nahm das Betreibungsamt mit Schreiben vom 14. Juli 2025 Stellung. Es verwies auf das Pfändungsprotokoll vom 1. Februar 2023, das anlässlich des Pfändungsvollzugs zuhause beim Schuldner erstellt worden sei. Dieses Pfändungsprotokoll sei "in der Betreibung Nr. C.________ ff." [in den Betreibungen Nrn. B.________ und C.________] erstellt worden und gelte für beide Verlustscheine (Nr. D.________ und Nr. E.__