Dabei wurden in der Betreibung Nr. B.________ (Verlustschein Nr. D.________) Kosten von insgesamt CHF 118.00 und in der Betreibung Nr. C.________ (Verlustschein Nr. E.________) solche von CHF 133.00 erhoben. In diesen Beträgen war je eine Wegentschädigung von CHF 27.40 enthalten.