6. In der Beschwerdeantwort vom 6. Juni 2025 beantragte das Betreibungsamt Cham die Abweisung der Beschwerde, auch deshalb, weil die Beschwerdefrist abgelaufen sei (act. 3). 7. In den weiteren Eingaben vom 23. Juni 2025, 4. bzw. 7. Juli 2025, 28. Juli 2025 und 11. August 2025 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest (act. 7, 9, 10, 12 und 14). Seite 3/4 Erwägungen