3. Mit Entscheid der Einzelrichterin am Kantonsgericht Zug vom 29. April 2025 wurde über die Beschwerdeführerin der Konkurs eröffnet (Verfahren EK 2025 148). Dieser Entscheid wurde beim Obergericht Zug nicht angefochten. 4. Mit Eingabe vom 21. Mai 2025 reichte die Beschwerdeführerin bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen die Konkursandrohung ein und stellte folgende Anträge (act. 1): 1. Es sei festzustellen, dass die Konkursandrohung vom 11. November 2024 nichtig ist. 2. Eventualiter sei die Konkursandrohung vom 11. November 2024 aufzuheben.