"Sämtliche heute und zukünftig fällig werdenden und am 8. Januar 2025 bestandenen Ansprüche und Forderungen auf Geldzahlung, welche der Arrestschuldnerin gegenüber der A.________ GmbH, F.________, 6300 Zug, zustehen, bis zum Betrag CHF 240'228'068.40". 3. Es seien keine Gerichtsgebühren zu erheben und keine Parteikostenentschädigungen zuzusprechen.