4. Weiter erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. Januar 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs gegen die Arrestsperranzeigen und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1 S. 1 f.):