2. Am 8. Januar 2025 vollzog das Betreibungsamt Zug den Arrest durch entsprechende Arrestnotifikation an die A.________ GmbH (Drittschuldnerin und Beschwerdeführerin; nachfolgend: Beschwerdeführerin) und teilte dieser mit, es seien "sämtliche heute und zukünftig fällig werdenden Ansprüche und Forderungen", welche der Arrestschuldnerin gegenüber der Beschwerdeführerin zustehen und "sämtliche heute und zukünftig fällig werdenden Forderungen", welche der Beschwerdeführerin gegenüber der G.________ AG zustehen, insbesondere Forderungen aus