1. Auf Gesuch der D.________, Deutschland (nachfolgend: Arrestgläubigerin), erliess der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug am 7. Januar 2025 einen Arrestbefehl gegen die E.________, Jersey (nachfolgend: Arrestschuldnerin), und ordnete für eine Arrestforderung von umgerechnet CHF 200'185'057.00 die Verarrestierung u.a. folgender Vermögenswerte an (act. 1/4; Verfahren EA 2025 1): "[…] 3. Sämtliche heute und zukünftig fällig werdenden Ansprüche und Forderungen, welche der Arrestschuldnerin gegenüber der A.________ GmbH, F.________ [Strasse], 6300 Zug, zustehen.