1.4.1 Gemäss § 17 Abs. 1 lit. b der Geschäftsordnung des Obergerichts Zug (BGS 161.112) betreiben die Rechnungsführer der Gerichtskasse das Inkasso (inkl. Mahnwesen) der gerichtlichen Kosten und Kostenvorschüsse für diese Behörden sowie für die Schlichtungsbehörde Arbeitsrecht und die vom Obergericht bestellten Kommissionen. Das Begehren um Fortsetzung der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes B.________ vom 8. April 2025 wurde von einer mit dem Inkasso beauftragen – und insofern bevollmächtigten – Rechnungsführerin der Gerichtskasse unterzeichnet (vgl. act. 5/4).