1.1 Er bringt vor, er sei der falsche Adressat der Forderung des Kantons Zug. Die Kosten für die bös- und mutwillige Prozessführung hätten nicht ihm auferlegt werden dürfen. Der Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht vom 23. April 2024 (Verfahren ER 2024 166) verletze sein Persönlichkeitsrecht bzw. sei offenkundig rechtswidrig, weshalb auch alle nachfolgenden Entscheide falsch seien (act. 1 S. 2 ff.).