Mit Schreiben vom 21. Mai 2025 teilte der Abteilungspräsident dem Beschwerdeführer mit, dass dem Ersuchen um Sistierung der Beschwerdeverfahren BA 2025 38 und BZ 2025 40 nicht entsprochen werden könne. Über seinen Antrag, das Verfahren BA 2025 38 bis zur rechtskräftigen Erledigung des Verfahrens BZ 2025 40 zu sistieren, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden (act. 7). 8. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet. Die amtlichen Akten wurden beigezogen. Erwägungen 1. Der Beschwerdeführer macht geltend, die Konkursandrohung in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes B.________ sei nichtig.