3.1 Im vorliegenden Fall reichte die Gläubigerin mit Eingabe vom 30. Juni 2023 ein Schlichtungsgesuch beim Friedensrichteramt Luzern ein und beantragte, die Beschwerdeführerin sei zu verpflichten, ihr den Betrag von CHF 27'463.50 nebst Zins zu 5 % seit dem 5. August 2022 zu bezahlen. Zudem sei in der Betreibung Nr. C.________ des Betreibungsamtes Cham der Rechtsvorschlag zu beseitigen (vgl. act. 3/5). Da die Gläubigerin ein ausdrückli- Seite 4/5 ches Begehren um Beseitigung des Rechtsvorschlags gestellt hatte, durfte die Betreibung Dritten wieder zur Kenntnis gebracht werden.