8. In den weiteren Eingaben vom 22. Mai 2025 und 4. Juni 2025 hielten die Parteien je an ihren Anträgen fest (act. 5 und 7). Erwägungen 1. Das Betreibungsamt Cham wies das Gesuch der Beschwerdeführerin um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. C.________ an Dritte mit der Begründung ab, in dieser Betreibung sei ein Verfahren um Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet worden (vgl. act. 1/1).