6. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 6. Mai 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und beantragte, die Verfügung des Betreibungsamtes Cham vom 24. April 2025 sei aufzuheben und dem Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. C.________ an Dritte stattzugeben (act. 1). Seite 3/5 7. Das Betreibungsamt Cham beantragte in der Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2025 die Abweisung der Beschwerde (act. 3).