4. Mit Entscheid des Einzelrichters des Bezirksgerichts Luzern vom 20. März 2024 wurde über die Gläubigerin der Konkurs eröffnet. Am 3. Juni 2024 wurde das Konkursverfahren mangels Aktiven eingestellt (act. 3/8). Aufgrund der Konkurseröffnung wurde das Schlichtungsverfahren vor dem Friedensrichteramt Luzern zunächst sistiert und nach Einstellung des Konkursverfahrens abgeschlossen (act. 3/9-11).