Er bat darum, die Betreibung im Betreibungsregisterauszug der Beschwerdeführerin Dritten wieder ersichtlich zu machen (act. 3/5-6). Am 24. Juli 2023 teilte das Betreibungsamt Cham der Beschwerdeführerin mit, dass ihrem Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nicht mehr länger stattgegeben werden könne, da die Gläubigerin den Nachweis erbracht habe, dass das Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet worden sei. Die Betreibung Nr. C.________ sei deshalb für Dritte wieder sichtbar (act. 3/7).