3. Mit Schreiben vom 21. Juli 2023 informierte der Rechtsvertreter der Gläubigerin das Betreibungsamt Cham, dass in der Zwischenzeit die Anerkennungsklage im Zusammenhang mit der genannten Betreibung beim Friedensrichteramt Luzern rechtshängig sei. Das entsprechende Schlichtungsgesuch vom 30. Juni 2023 sowie die Bestätigung der Rechtshängigkeit vom 10. Juli 2023 legte er dem Schreiben bei. Er bat darum, die Betreibung im Betreibungsregisterauszug der Beschwerdeführerin Dritten wieder ersichtlich zu machen (act. 3/5-6).