2. Am 2. März 2023 stellte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Cham ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. C.________ (act. 3/2). Gleichtags forderte das Betreibungsamt Cham die Gläubigerin auf, bis zum 3. April 2023 mitzuteilen, ob sie bezüglich der genannten Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags (Rechtsöffnung oder gerichtliche Klage) eingeleitet oder der Schuldner die Forderung vollständig bezahlt habe (act. 3/3). In der Folge reichte die Gläubigerin keine Stellungnahme ein (act. 3 S. 1).