1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Betreibungsamtes Baar vom 17. April 2025 aufgehoben. Das Betreibungsamt Baar wird angewiesen, die Einkommenspfändung des Beschwerdeführers zu revidieren und im Sinne der Erwägungen eine neue Existenzminimumsberechnung zu verfügen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Entschädigungen zugesprochen.