angewiesen ist und nicht ein kostengünstigeres Auto verwenden könnte. Gemäss den Richtlinien für die Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums des Obergerichts des Kantons Zürich vom 16. September 2009 können für ein Automobil, dem Kompetenzqualität zukommt, maximal CHF 600.00 pro Monat angerechnet werden. In diesem Betrag sind auch die Steuern, die Versicherung und die Leasingkosten inbegriffen. Diese Obergrenze ist im vorliegenden Fall zweckmässig, geht es doch bei der Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums um die Ermittlung des Mindestbetrags, der für den Lebensunterhalt benötigt wird.