2.4 Der Beschwerdeführer macht für den Arbeitsweg seiner Lebenspartnerin monatliche Ausgaben für Benzin, Fahrzeugsteuer und Versicherung von CHF 466.00 und monatliche Leasingkosten von CHF 421.00 geltend, total CHF 987.00. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind Leasingraten für ein Auto mit Kompetenzcharakter beim betreibungsrechtlichen Existenzminimum zu berücksichtigen. Bei den Leasingraten für ein Kompetenzgut handelt es sich wirtschaftlich gesehen um zeitlich gestaffelte Anschaffungskosten von nicht pfändbarem Vermögen im Sinne von Art. 92 Abs. 1 oder Art. 93 Abs. 1 SchKG.