Für die Zurücklegung der Strecken Baar – Merenschwand sowie Merenschwand – Hünenberg, L.________, wird mit Bahn und Bus mehr als zwei Stunden pro Weg benötigt (vgl. https://www.sbb.ch). Ein alternativer Betreuungsstandort im Kanton Zug wäre zwar mit einem kürzeren Weg, aber wohl mit höheren Kosten verbunden. Vor diesem Hintergrund kann der Lebenspartnerin des Beschwerdeführers nicht zugemutet werden, öffentliche Verkehrsmittel zu benützen.