2. Am 17. März 2025 reichte der Beschwerdeführer beim Betreibungsamt Cham gestützt auf Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung Nr. C.________ an Dritte ein (act. 3/1). Mit Verfügung vom 24. April 2025 wies das Betreibungsamt das Gesuch ab (act. 3/5). 3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. April 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und beantragte im Wesentlichen, das Gesuch um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte vom 16. März 2025 sei gutzuheissen (act. 1).