Schliesslich erfolgte die Behauptung von G.________, die Betreibung Nr. C.________ sei durch Rechtsvorschlag gestoppt worden, wider besseres Wissen. So erhob er selbst im eigenen Namen Beschwerde gegen den Entscheid ER 2024 1096 des Einzelrichters am Kantonsgericht vom 27. November 2024, mit welchem der B.________ in der Betreibung Nr. C.________ des Betreibungsamts Neuheim definitive Rechtsöffnung für CHF 282.40 erteilt worden war.