4 in BA 2017 17). Die mit Faksimile-Unterschriften versehene Konkursandrohung weist somit keinen Formmangel auf. Zudem ist nicht ersichtlich und wird von der Beschwerdeführerin auch nicht ansatzweise ausgeführt, inwiefern die Zustellung der Konkursandrohung durch den Zustellbeamten mangelhaft sein sollte. 3. 3.1 Die Beschwerdeführerin macht weiter geltend, sie habe gegen den Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben, "welcher damals gutgeheissen und nie widerrufen" worden "und entsprechend bis heute gültig" sei (act. 7 S .3 und act. 2/1 S. 2).