1. 1.1 Die Beschwerdeführerin bestreitet zunächst die örtliche Zuständigkeit des Betreibungsamts Neuheim zum Erlass der angefochtenen Konkursandrohung. Sie macht geltend, ihr Sitz in Neuheim an der Industriestrasse 3 sei ihr vom Handelsregisteramt Zug "vor längerem aberkannt" worden, so dass sie in Neuheim nicht mehr betrieben werden könne (act. 7 S. 4).