6. Ferner sandten das Kantonsgericht und das Betreibungsamt Neuheim weitere Exemplare der am 11. und 22. April 2025 verfassten Beschwerden an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (act. 5, 5/1, 6, 6/1 und 6/1/1). 7. Mit Eingaben vom 17. und 20. Juni 2025 beantragten das Betreibungsamt Neuheim und die B.________ die Abweisung der Beschwerden, soweit darauf einzutreten sei (act. 9-10/2). Dazu liess sich die Beschwerdeführerin am 14. Juli 2025 vernehmen (act.13). Seite 3/5 Erwägungen