5. Am 23. April 2025 sandte das Kantonsgericht Zug eine weitere an die "Aufsichtsbehörde Miet- und Pachtrecht" gerichtete Beschwerde der Beschwerdeführerin vom 11. April 2025 an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. In dieser Beschwerde wurde die Zulässigkeit der Konkursbetreibung bestritten (act. 2 und 2/1).