4. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 22. April 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Sie beantragte die Aufhebung der Konkursandrohung und stellte zahlreiche weitere Anträge (act. 3). Da die Beschwerde nicht original unterzeichnet war, wurde sie am 24. April 2025 an die Beschwerdeführerin zur Verbesserung innert 5 Tagen zurückgesandt (act. 4). Am 9. Mai 2025 reichte die Beschwerdeführerin die mit der Originalunterschrift versehene Beschwerde ein (act. 7).