Für die einzelnen Erben ergibt dies einen Erbanteil von CHF 115'893.66 (je 1/7; vgl. act. 3/1). Auch der Schätzungsbericht des K.________ vom 4. August 2023, den der Rechtsvertreter der Miterben in Auftrag gegeben hat, schätzt den Verkehrswert der gesamten Liegenschaft auf rund CHF 817'000.00 (vgl. act. 1/7), was einen Erbanteil von CHF 116'714.25 für jeden einzelnen Erben ergäbe. Demgegenüber ging das Betreibungsamt Baar an der Einigungsverhandlung vom 8. Oktober 2024 noch von einem Gesamtwert der unverteilten Erbschaft von E.________ und F.________ von "ca. CHF 615'000.00" aus (vgl. act. 1/1, 1/3-5).