3. Am 5. Dezember 2024 forderte das Betreibungsamt Baar den Schuldner, den Rechtsvertreter der Miterben und den Gläubiger gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) auf, ihre Anträge bis zum 17. Dezember 2024 einzureichen (act. 1/3-5). Der Rechtsvertreter der Miterben ersuchte das Betreibungsamt Baar mit Schreiben vom 17. Dezember 2024 um eine Versteigerung des Anteils des Schuldners (act. 1/6). Der Schuldner und der Gläubiger stellten keine Anträge.